Nicht nur die Mitarbeiterzahl entscheidet
Neben Größenwerten spielen Branche, konkrete Tätigkeit, Einrichtungsart sowie Konzern- und Sonderregeln eine Rolle.
- Sektor und Tätigkeit
- Schwellenwerte
- Sonder- und Ausnahmeregeln
NIS2 & Compliance
TM-Connect hilft Unternehmen, den eigenen NIS2-Bezug strukturiert einzuordnen, Verantwortlichkeiten sichtbar zu machen und technische wie organisatorische nächste Schritte vorzubereiten.
Aktuelle Einordnung
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Das neu gefasste BSI-Gesetz unterscheidet besonders wichtige und wichtige Einrichtungen und verbindet die Einordnung unter anderem mit Sektor, Tätigkeit, Größe und Sonderregeln.
Neben Größenwerten spielen Branche, konkrete Tätigkeit, Einrichtungsart sowie Konzern- und Sonderregeln eine Rolle.
Risikomanagement, Meldewege, Registrierung, Lieferkette, Schulung und Dokumentation müssen zusammen betrachtet werden.
Das BSIG weist Geschäftsleitungen Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflichten zu. Die konkrete rechtliche Bewertung gehört in qualifizierte Rechtsberatung.
Betroffenheitsorientierung
Der Fragenblock schafft eine belastbare Gesprächsgrundlage. Er liefert keine automatische Rechtsbewertung.
Prüfen Sie die Sektoren und Einrichtungsarten der Anlagen 1 und 2 des BSIG sowie mögliche Sonderkategorien.
Nicht die Branchenbezeichnung allein, sondern die gesetzlich beschriebene Tätigkeit ist für die Einordnung maßgeblich.
Mitarbeitende, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme werden je nach Einrichtungsart unterschiedlich kombiniert.
Die Berücksichtigung verbundener Unternehmen folgt besonderen Regeln und kann eine individuelle Prüfung erfordern.
Unter anderem Telekommunikation, Vertrauensdienste, öffentliche Verwaltung und DORA-nahe Unternehmen können abweichend behandelt werden.
Auch ohne eigene Einstufung können Kunden Anforderungen an Sicherheit, Nachweise und Vorfallkommunikation weitergeben.
Diese Orientierung ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung. Für eine belastbare Einstufung sind der aktuelle Gesetzesstand, die konkrete Tätigkeit und die Organisationsstruktur gemeinsam zu prüfen.
Organisation
NIS2 ist kein einzelnes IT-Produkt. Gefordert ist ein nachvollziehbares Zusammenspiel aus Steuerung, Prozessen, Technik und Dokumentation.
Entscheidungswege, Rollen, Eskalation und Berichtslinien nachvollziehbar festlegen.
Risiken für Netz- und Informationssysteme systematisch erfassen, bewerten und behandeln.
Schutzmaßnahmen passend zu Risiko, Größe, Stand der Technik und Umsetzungsaufwand planen.
Früherkennung, interne Eskalation, externe Meldungen, Wiederanlauf und Krisenkommunikation vorbereiten.
Abhängigkeiten, Dienstleister und sicherheitsbezogene Anforderungen in der Lieferkette dokumentieren.
Entscheidungen, Maßnahmen, Wirksamkeit und regelmäßige Schulungen nachvollziehbar belegen.
Maßnahmen nicht als Einmalprojekt, sondern als überprüfbaren Betriebsprozess etablieren.
Vorgehensmodell
Jede Phase klärt, wer beteiligt ist, was konkret geschieht und welches Ergebnis für die nächste Entscheidung vorliegt.
Organisation, Tätigkeiten, Standorte und offene Einstufungsfragen werden abgegrenzt.
Systeme, Dienste, Verantwortlichkeiten, Dienstleister und bestehende Sicherheitsprozesse werden strukturiert erfasst.
Der dokumentierte Ist-Stand wird gegen relevante Anforderungen und Risiken gespiegelt.
Organisatorische und technische Maßnahmen werden nach Wirkung, Dringlichkeit, Abhängigkeit und Aufwand geordnet.
Interne Teams, spezialisierte Dienstleister sowie passende Security- und Connectivity-Lösungen werden zusammengeführt.
Nachweise, Wirksamkeitskontrollen, Schulung, Meldewege und wiederkehrende Reviews werden in den Betrieb überführt.
TM-Connect
Der Leistungsrahmen verbindet Orientierung, Projektstruktur und technische Infrastruktur. Rechtsberatung und Compliance-Garantien sind ausdrücklich nicht Teil der Darstellung.
Wir bringen Systeme, Verantwortlichkeiten, Abhängigkeiten und offene Fragen in ein gemeinsames Lagebild.
Wir strukturieren Arbeitspakete, unterstützen die Auswahl geeigneter Lösungen und koordinieren beteiligte Umsetzungspartner.
Netzwerksicherheit, Endpunkte, Standorte, Ausfallsicherheit und Kommunikation werden als verbundene Infrastrukturthemen betrachtet.
Wir begleiten Entscheidungen, Umsetzung und nächste Entwicklungsschritte persönlich und verständlich.
Lösungsfelder
Welche Lösungen passen, ergibt sich aus Risiko, Bestand, Betriebsmodell und freigegebenem Leistungsumfang. Kein einzelnes Produkt stellt NIS2-Konformität her.
Zugänge, Segmentierung, Datenverkehr und Schutzmechanismen passend zur Infrastruktur bewerten.
Geräte, Identitäten, Aktualisierung und sichere mobile Nutzung in das Schutzkonzept einbeziehen.
Verteilte Standorte sicher, steuerbar und mit nachvollziehbaren Abhängigkeiten verbinden.
Sicherungen, Wiederherstellung, Redundanz und Notfallabläufe als zusammenhängenden Prozess planen.
Identitäten, Berechtigungen, Konfiguration, Daten und Wiederherstellung strukturiert betrachten.
Betriebs- und Überwachungsmodelle nur nach bestätigter Verfügbarkeit und konkreter Leistungsabgrenzung auswählen.
Governance
Nach § 38 BSIG müssen Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen die Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und deren Umsetzung überwachen; außerdem sind regelmäßige Schulungen vorgesehen. Wie diese Pflichten im Einzelfall rechtlich wirken, muss qualifiziert geprüft werden. Praktisch braucht die Leitung verlässliche Berichtswege, dokumentierte Entscheidungen und einen verständlichen Überblick über wesentliche Risiken und Maßnahmen.
Branchen
Kliniken, medizinische Einrichtungen und andere Organisationen müssen regulatorische, technische und betriebliche Abhängigkeiten gemeinsam betrachten.
Mehrere Einrichtungen, mobile Arbeit und Dienstleister erfordern klare Zuständigkeiten und praktikable Melde- und Notfallwege.
Die erste Aufgabe ist häufig, Zuständigkeiten, Lieferanten und prioritäre Risiken über Standorte hinweg sichtbar zu machen.
Verwaltung, technische Infrastruktur und externe Partner bilden eine Liefer- und Leistungskette mit unterschiedlichen Schutzbedarfen.
Auch außerhalb einer formalen KRITIS-Einstufung können Kunden, Träger oder Lieferketten belastbare Sicherheitsnachweise erwarten.
Vertrauen
TM-Connect verbindet die Einordnung von Sicherheits- und Compliance-Themen mit Erfahrung in Telekommunikation und digitaler Infrastruktur. Anbieterbeziehungen werden sachlich benannt; TM-Connect bleibt als eigenständiges Beratungs- und Umsetzungsunternehmen erkennbar.
Die Angaben beschreiben freigegebene Partnerbeziehungen. Sie begründen keine Exklusivität, Zertifizierung, Beauftragung oder Compliance-Garantie.
Fragen & Antworten
Nein. Die Einordnung hängt unter anderem von Einrichtungsart, Tätigkeit, Sektor, Größe sowie Sonder- und Konzernregeln ab. Eine individuelle Prüfung bleibt erforderlich.
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Für Entscheidungen ist stets der aktuelle Gesetzesstand zu prüfen.
Das BSIG ordnet Einrichtungen anhand gesetzlicher Kategorien und Schwellenwerte ein. Daraus folgen unterschiedliche Aufsichts- und Sanktionsrahmen.
Je nach Kategorie werden Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme herangezogen. Bestimmte Einrichtungsarten fallen unabhängig oder mit abweichenden Schwellen in den Anwendungsbereich.
§ 30 nennt verhältnismäßige technische und organisatorische Risikomanagementmaßnahmen, darunter Risikoanalyse, Vorfallbehandlung, Notfallmanagement, Lieferkettensicherheit, Wirksamkeitskontrolle, Schulung, Kryptografie und Zugriffssicherheit.
§ 32 sieht grundsätzlich eine frühe Warnung innerhalb von 24 Stunden, eine Vorfallmeldung innerhalb von 72 Stunden und einen Abschlussbericht innerhalb eines Monats vor. Details und Beginn der Verpflichtung müssen aktuell geprüft werden.
Für betroffene Einrichtungen bestehen Registrierungspflichten. Das BSI stellt dafür das BSI-Portal bereit; Fristen und Sonderwege hängen von der Einrichtungsart ab.
Das BSIG weist Geschäftsleitungen Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflichten zu. Die konkrete Haftungs- und Rechtslage gehört in juristische Beratung.
Nein. NIS2 betrifft Governance, Prozesse, Menschen, Lieferketten, Dokumentation und Technik. Einzelne Produkte können nur Bestandteile eines angemessenen Maßnahmenpakets sein.
Nein. TM-Connect unterstützt bei Orientierung, Projektstruktur, technischer Einordnung und Umsetzung. Rechtliche Einstufungen und Rechtsfragen müssen qualifiziert juristisch geprüft werden.
Ein abgegrenztes Erstgespräch mit Angaben zu Tätigkeit, Größe, Standorten, Systemen, Verantwortlichkeiten und offenen Fragen schafft eine tragfähige Grundlage für die weitere Prüfung.
Anschlusslösungen
Erstgespräch
Im Erstgespräch klären wir Ausgangslage, offene Einstufungsfragen und den sinnvollsten nächsten Arbeitsschritt. Das Gespräch ersetzt keine Rechtsberatung.